In der
Natur liegt die Kraft
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Ihr AOK-Newsletter im Mai
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Liebe Leserin, lieber Leser,
im Freien entfaltet Bewegung ihre volle Kraft: Sie stärkt Herz und Kreislauf, reduziert spürbar Stress und bringt Menschen zusammen. Und das Beste? Man braucht keinen perfekten Plan – es reicht, einfach loszulegen.
Im Mai sind leider auch viele Zecken unterwegs. Ihr Biss kann das Virus der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Dagegen gibt es eine effektive Impfung. In vielen Fällen übernimmt die AOK die Kosten.
Apropos Kosten: laut einer forsa-Umfrage glauben 70 Prozent der Befragten, dass gesunde Ernährung teurer ist als ungesunde. Wir räumen mit diesem Vorurteil auf! Entdecken Sie, wie Sie im Alltag, unterwegs und sogar beim Kochen zu Hause bares Geld sparen und sich gleichzeitig fit essen – inklusive leckerer Rezepte.
Wer Unterstützung in den Bereichen Ernährung und Bewegung sucht, kann sich mit Call4fit kostenfrei telefonisch von unseren medizinischen Expertinnen und Experten individuell beraten lassen – exklusiv für AOK-Versicherte.
Viel Spaß beim Lesen! Ihre AOK Hessen |
Warum Bewegung im Freien jetzt genau das Richtige ist |
| Sonne tanken und gleichzeitig das Immunsystem stärken? Nichts leichter als das! Ob beim Training im Park oder dem bewussten Spaziergang vor der Haustür: Bewegung an der frischen Luft ist ein echter Alleskönner für Körper und Geist. Entdecken Sie auf unserer Seite wertvolle Tipps und regionale Angebote für einen aktiven Alltag. |
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OnlineDoctor: Digitaler Hautcheck beim Hautarzt |
| Unbekannter Hautausschlag, allergische Reaktion oder blühende Akne: Wer ein akutes Hautproblem hat, möchte nicht lange auf einen fachärztlichen Termin warten. Mit unserem Kooperationspartner OnlineDoctor können Sie binnen weniger Stunden Ihre Beschwerden mit einem Hautarzt oder einer Hautärztin klären. Die AOK Hessen übernimmt alle Kosten für den OnlineDoctor. Wer aufgrund der medizinischen Diagnose doch persönlich in der Praxis vorbeikommen soll, erhält schneller einen Termin. |
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Tipps für den Alltag mit Asthma |
| Lungenexperte Dr. Michael Barczok erklärt im Interview, warum Aktivität bei Asthma wichtig ist und wie Betroffene gut mit der Erkrankung leben können. Unser Programm "AOK-Curaplan" hilft dabei, die Lebensqualität zu verbessern, Notfälle zu vermeiden und eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. |
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Call4fit: kostenfreie Telefonberatung |
| Unsere Fachärztinnen, Fachärzte und medizinischen Profis helfen Ihnen am Telefon dabei, sich im Dschungel der Diätversprechen und Fitnesstrends zurechtzufinden. Individuell und exklusiv für AOK-Versicherte. |
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Service-Update: Was sich jetzt für Sie ändert |
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Die Suche nach außerklinischer Intensivpflege ist seit Kurzem im AOK-Pflegenavigator verfügbar. |
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Ab sofort sind die Meningokokken-Impfung für 12- bis 14-Jährige und der Gürtelrose-Schutz für Risikogruppen ab 18 Jahren verfügbar. |
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Bei Lieferengpässen zahlen AOK-Versicherte seit Februar 2026 keine Aufpreise für salbutamolhaltige Dosieraerosole. |
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| Sich günstig und gesund zu ernähren, ist nicht immer einfach, aber möglich. Ob im Supermarkt, in der Küche oder unterwegs: Wir zeigen, wie Sie Lebensmittel und Gerichte mit einer günstigen Nährwertbilanz wählen und dabei sparen. |
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Die Hauptsaison für Zecken beginnt bald – ein guter Zeitpunkt für die FSME-Impfung. Die AOK übernimmt die Kosten für viele Personengruppen in FSME-Risikogebieten und bei Reisen in betroffene Regionen. Erfahren Sie, ob Sie dazu gehören.
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Stoffwechsel: Ist „Cortisol-Detox“ sinnvoll? |
| Was ist dran an den Empfehlungen? Was genau ist eigentlich Cortisol? Ist es wirklich giftig, sodass wir uns entgiften sollten? Sind Hormon-Selbsttests sinnvoll? Und kann man den Cortisolspiegel überhaupt beeinflussen? |
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Viele Feiernde schätzen die wachmachende Wirkung von Wodka-E, Flügerl und anderen Mixgetränken aus Alkohol und Energydrinks. Doch sie verleiten dazu, mehr zu trinken, enthalten viele Kalorien und erhöhen das Risiko auf Bluthochdruck.
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| Ist das noch Stress oder schon Burnout? Was kann ich für mein Wohlbefinden tun? Wie überwindet man den Gender Care Gap? Wir geben Antworten, denen Sie vertrauen können – wie immer von Experten und Expertinnen überprüft. |
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| In Skandinavien weiß man: Auch Aktivitäten wie Vögel beobachten oder Pilze sammeln fördern die Gesundheit. Deshalb spricht man dort nicht von Outdoor-Sport, sondern von „Friluftsliv“ – also „Leben unter freiem Himmel“. Ein vielfältiges Konzept. |
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So steigert Rote-Bete-Saft die sportliche Leistung
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| Vor Wettkämpfen oder vor dem Training schwören viele auf Rote-Bete-Saft: Sein Nitrat trägt dazu bei, dass die Muskeln besser mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Für einige Personengruppen ist der Verzehr jedoch nicht unbedenklich. |
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Wenn Kinder lügen: So reagieren Eltern souverän |
| Ob aus Angst vor Strafe, um Grenzen auszutesten oder aus reiner Fantasie: Lügen gehören zur kindlichen Entwicklung dazu. Wir zeigen, wie Eltern angemessen auf Flunkereien reagieren können. |
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Wie Beine zur Ruhe kommen |
| Man liegt im Bett, ist müde, aber die Beine sind hellwach: Hinter dem quälenden Bewegungsdrang kann das Restless-Legs-Syndrom stecken. Arzt Felix Berndt alias Doc Felix spricht im Video über die Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten. |
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Starke Vorteile: Damit können Sie rechnen |
| Mit unserem Vorteilsrechner erkunden Sie die vielfältigen Gesundheitsleistungen und Extras der AOK: sportmedizinische Untersuchung, Gesundheitskurse und mehr. |
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Rechtliches
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen Detlef Lamm Vorstandsvorsitzender
Anschrift: Basler Straße 2 61352 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: 069 66816-334000
Telefax: 069 85 091-7920
E-Mail: impressum@service.he.aok.de
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Rechtsform: Die AOK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zuständige Aufsichtsbehörde: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Sonnenberger Str. 2/2a 65193 Wiesbaden
Vertreter im Sinne des Presserechts (§ 55 Abs. 2 RStV) Dr. Michael Karner Basler Straße 2 61352 Bad Homburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE114110216
IK (Instituskenzeichen) / Kassennummer: 105313145
Information nach § 36 VSBG: Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Gemäß §13 SGB I sind die Sozialversicherungsträger verpflichtet, die Bevölkerung im Rahmen ihrer Zuständigkeit aufzuklären.
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